Pflegedienst Personalkostensteigerung
- stefanwiesmann4
- 9. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Behalten Sie Ihre PK-Quote unter 70% im Griff!
Liebe Mandantinnen und Mandanten und Geschäftsfreunde,
am Wochenende konnte in den Tarfiverhandlungen des TVöD endlich eine Einigung erzielt werden. Diese hat große Auswirkungen für alle Pflegeunternehmen.
Während Tarifanwender im Sinne des 72 Abs. 3a SGB XI die neuen Abschlüsse ab dem 01.04.2025 rückwirkend umsetzen müssen, haben Tarifanlehner an den
TVöD (§ 72 Abs. 3b SGB XI) die neuen Entgelte innerhalb von spätestens 2 Monaten nach Veröffentlichung vorzunehmen. Dies gewährt einen kleinen Zinsvorteil und mehr nicht.

Die Gehälter ändern sich auf diese Weise:
3 % mehr Gehalt
Tarifanwender sind verpflichtet, rückwirkend ab 01.04.2025 mehr Geld zu zahlen, wohingegen Tarifanlehner diese Regelungen spätestens in 2 Monaten umsetzen müssen. Ab dem 01.05.2026 erhöhen sich die Gehälter dann noch einmal um weitere 2,8 %. Diese Regelung ist dann für Anlehner und Anwender gleichermaßen umzusetzen.
Erhöhung der Schichtzulage ab 01.07.2025
Der Zuschlag für Schichtarbeit steigt von 40 € auf 100 € und für Arbeitnehmer*innen in Wechselschicht von 105 € auf 200 €.
Einheitliche Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung wird für alle Entgeltgruppen auf einheitlich 85 % festgesetzt.
Urlaub statt Sonderzahlung
Anstelle einer Jahressonderzahlung können Mitarbeiter*innen ihre Jahressonderzahlung gegen drei freie Tage eintauschen.
Die meisten Kolleginnen und Kollegen werden in finanziell angespannten Zeiten eher die finanzielle Möglichkeit nutzen.
Mehr Urlaub für alle
Ab 2027 bekommen die Pflegefachkräfte einen zusätzlichen Urlaubstag.
Flexible Wochenarbeitszeit
Auf freiwilliger Basis der Beschäftigten kann die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf 42 Stunden je Woche erhöht werden.
Insbesondere kommunale Träger sind jetzt im Zugzwang, weil die Entgelterhöhungen nicht in den bisherigen Vergütungen berücksichtigt sind und diese in prospektiven Vergütungsverhandlungen auch nur schwer rückwirkend refinanzierbar gemacht werden können. Da die Wohlfahrtsverbände sich oftmals an den Regelungen des TVöD in eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) orientieren, werden die Steigerungen erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig.
Handeln Sie jetzt:
Für alle Unternehmer*innen (Tarifanwender und Tarifanlehner) gilt es gleichermaßen die Personalstruktur, den Leistungskatalog und Kosteneinsparmöglichkeiten zu prüfen. Wir haben bisher mehr als 200 Pflegedienste und Pflegeheime analysiert und neu strukturiert.
Seit 11 Jahren verhandeln wir für Pflegegruppen und Pflegedienste Vergütungen und Refinanzierungen mit Versorgern und sorgen für optimale Punktwerte.
Zudem erstellen wir seit einigen Jahren zunehmend auch interne Businesspläne, die sich am aktuell veränderten Pflege- und Kapitalmarkt orientieren und zudem die Landes- und Regionalförderungen Altenpflege integrieren, damit Sie Ihre Personalkosten-Quote um 65% bewegen können und trotzdem eine hohe Team-Loyalität schaffen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
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