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Wir beraten und coachen Sie
bei Ihrem Nachfolge-Projekt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Verwirklichung Ihrer Vision sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie, da wir seit 24 Jahren in der Unternehmens- und Nachfolgeberatung für den Mittelstand und Pflegeträger tätig sind. Fragen Sie uns nach Referenzen aus vielen erfolgreichen Nachfolgen zwischen Nordsee und dem Allgäu und erfolgreichen Unternehmenskäufen.

 

Firmenwert - worauf es wirklich ankommt:

  • Der theoretische Unternehmenswert kann mittels verschiedener Methoden ermittelt werden, wobei jede Methode unterschiedliche Werte generiert

  • Es gibt daher keinen richtigen oder falschen theoretischen Unternehmenswert, sondern verschiedene Werte, welche für unterschiedliche Betrachter unterschiedlich plausibel sind

  • Er ist immer eine Momentaufnahme und in der Pflege ändert sich viel

  • In der Phase der Preisverhandlung sollten mittels der analysierten Faktoren die richtigen Argumente gefunden werden

  • Der Unternehmenswert kommt einem Argumentationswert gleich.

 

Fakten schaffen:

  • Die professionelle wirtschaftliche Strukturierung des Betriebes muss für den Käufer deutlich erkennbar sein und Neustrukturierungen kosten Zeit und Nerven.

 

Faktor Übergabezeitraum:

  • Beginnen Sie frühzeitig, Ihren Betrieb wirtschaftlich solide, transparent und klar zu strukturieren. Ein Käufer kauft primär ein Team. Denken Sie daran.

 

Diskretion ist oberste Pflicht:

  • Zu groß ist die Gefahr, dass Mitarbeiter*innen und Kunden im Vorfeld davon erfahren und dies negative Auswirkungen hat! Wir kennen die Spielregeln.

 

Struktur schaffen:

  • Die Bewertung und Nachfolge von Pflegeeinrichtungen ist komplex und anspruchsvoll. Fachwissen und eine Spezialisierung der Berater ist unerlässlich

  • Die „Wertermittlung” eines ambulanten Pflegedienstes beruht viel stärker auf spezifischer Erfahrungen und Einschätzungen als es bei einer Standard-KMU- Unternehmensbewertung gewöhnlich notwendig ist

  • Die allein kaufmännische Analyse von BWAs und Abschlüssen führt ohne das entsprechende Branchen-Know-how weder für den Verkäufer noch für den Käufer zu sinnvollen und rechtssicheren Ergebnissen

  • Bei Verkaufsabsicht ist es wichtig, die qualitativen Stärken (Personal!) herauszustellen und zu kommunizieren

  • Es gibt nicht die für jeden Käufer richtige Kaufvertragsgrundlage oder die für jeden richtigen Argumentationsvorlage. Je nach Strategie des Käufers können Sie mit unterschiedlichen Argumenten punkten. Hören Sie also genau zu und zeigen Sie auf, welche der genannten Vorstellungen Sie besonders gut erfüllen

  • Ein Unternehmen ist letztendlich nur so viel wert wie der Käufer zu zahlen bereit ist - so einfach und doch so schwer

  • Hier geht es jedes Mal um die menschliche und fachliche Passung beider Parteien.

 

Unsere Leistungen:

 • Vermittlung von Kauf oder Verkauf auf Basis betriebswirtschaftlicher Daten

• Gezielte Suche nach geeigneten Interessenten/Ansprache von Mandanten

• Analyse der vorliegenden Daten

• Aufbereitung zu aussagefähigen Verhandlungsunterlagen

• Begleitung beim LoI, der Due Diligence und Kaufvorvertrags-Gestaltung

• Führen der Vorgespräche und Abklärung der gegenseitigen menschlich-fachlichen Vorstellungen

• Einleitung von Verkaufsverhandlungen und Begleitung bis zum Abschluss

• Bei Bedarf Erstellung einer pflegespezifischen Ertragswert-Firmenbewertung

• Auf Wunsch Unterstützung bei der Finanzierung und Personalbeschaffung.

 

Private Kauf-Interessenten werden gebeten einen Kapitalnachweis über die Höhe des Mindest-Kaufpreises vorzulegen. Ein Kapitalnachweis kann auch eine bestätigte Vermögensaufstellung oder Finanzierungszusage Ihrer Hausbank sein. Ohne einen Nachweis behalten wir uns die Bearbeitung Ihrer Anfrage vor. Strengste Diskretion wird gewährt und auch erwartet.

Pflegedienst Bewertung

 

Wollen Sie wissen, wie viel Sie investieren müssen?

Wollten Sie nicht schon immer wissen, wie viel ein Pflegedienst Unternehmen wert ist?

Es gibt viele wichtige Gründe, Klarheit über den Wert des Unternehmens zu haben.

 

Die Bewertung als solche ist von vielen Faktoren abhängig. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise.
 

Anlass der Pflegedienst Bewertung:

Die Bewertung ist kein Selbstzweck, sondern ist verbunden mit kurzfristigen oder strategischen Zielsetzungen.

Hierzu zählen vor allem:

  • Verkaufsabsichten ("an Dritte")

  • Unternehmensnachfolge (im Familienverbund)

 

Mit den wirtschaftlichen und finanziellen Fragestellungen sind steuerliche und rechtliche Überlegungen verbunden.

Bewertungsverfahren bei 

ambulanten Pflegediensten 


Branchenunabhängig werden einige Standardverfahren eingesetzt. Hierzu zählen das Ertrags- sowie das Substanzwertverfahren und die Kombination aus beiden. Aktuell wird in der Regel der Ertragswert in der Pflege bevorzugt. Dies unter anderem in der Ausprägung, dass allein die zukünftigen Finanzüberschüsse den Wert einer Unternehmung ausmachen.

Der Substanzwert und/oder der Zerschlagungswert bildet die Untergrenze. In bestimmten Branchen kommt das Multiplikatorverfahren zum Ansatz und kann einer ersten Einschätzung dienen.

 

So wird gerechnet:

  • Das Substanzwertverfahren berechnet die Differenz aus Vermögen und Schulden

  • Das Ertragswertverfahren bewertet die zukünftigen abgezinsten Erträge. Das Ergebnis ist ein Barwert

  • Eine Kombination aus 1. und 2. ist möglich

  • Beim Multiplikatorverfahren wird eine Bezugsgröße herangezogen. Diese ist oft der Jahres- oder Monatsumsatz, der mit einem branchenüblichen Faktor multipliziert wird

 

Bewertung speziell von Pflegediensten

Vorab ist festzustellen, dass sich die Bewertung letztlich immer aus einer gedachten Übertragung/Verkauf und dem daraus zu ziehenden (Finanz-) Nutzen ableitet.

In der Praxis wurden mehrere Bewertungsverfahren angesetzt, wobei sich immer mehr das Multiplikationsverfahren als Marktpreis (Angebot und Nachfrage) durchsetzt.

Aktueller Schwachpunkt dieser Bewertung ist, dass ein großer Streuwert um den "wahren Wert" besteht. Dieser ist unter anderem durch die sehr unterschiedlichen Käuferinteressen geprägt. Außerdem ist der Markt für den Ankauf und Verkauf von Pflegediensten erst in den letzten Jahren spürbar entstanden und daher noch nicht eindeutig messbar. Weiterhin spielen "weiche Faktoren" im sensiblen Pflegemarkt bei der Preisbildung eine erhebliche Rolle.

 

 

Was wird übertragen und was macht den Wert eines Pflegedienstes aus?

 

Übertragen werden kann​ ein Unternehmen 

  1. im Ganzen bzw. als Anteil am Unternehmen oder

  2. einzelne Elemente:

    • Anlagevermögen, wie Fuhrpark, Büroausstattung usw. (eventuell mit den damit verknüpften finanziellen Verpflichtungen)

    • Kundenkontakte/Geschäftskontakte

    • Marktposition/Entwicklungspotential

 

Dabei sind die Werte für die substanziellen Gegenstände leicht messbar. Ausgehend von den Buchwerten kann eine Bewertung zu Verkehrswerten (aktueller Wert) erfolgen.

Kernstück der Übertragung ist der Erwerb der Kundenkontakte. Erworben wird die Option auf zukünftige Umsätze und Gewinne aus der Fortführung der Kunden- und Geschäftskontakte. Diese sind Bestandteile des ideellen Wertes des Pflegedienstes. "Gehandelt" wird der ideelle Wert eines Pflegedienst nach dem Multiplikatorverfahren:

Maßgeblicher monatlicher Umsatz mal X

 

In der Praxis wird der Unternehmenswert (Bewertung) eines Pflegedienstes so ermittelt:
 

Substanzwert + ideeller Wert = Wert des Pflegedienstes

Der Ermittlung des ideellen Wertes kommt entscheidende Bedeutung zu. Aus Erfahrung in der Praxis kann davon ausgegangen werden, dass Pflegedienste zu 2 bis 8 Monatsumsätzen gehandelt werden.

 

Wesentlich wertbeeinflussend sind dabei zwei Gruppen von Faktoren:

  1. harte Faktoren (Wirtschaftlichkeitskennzahlen)

  2. weiche Faktoren, wie z.B.

    • Stand des QM

    • Marktposition/Entwicklungspotential

    • Qualifikation der Mitarbeiter / Anteil an examinierten Kräften

 

 Das Berechnungsschema lässt sich grob wie folgt zusammenfassend darstellen:

1. Bewertung, Benotung und Gewichtung der harten Faktoren,
2. Bewertung, Benotung und Gewichtung der weichen Faktoren,
3. Ermittlung der Gesamtnote zu 1. und 2.,
4. Ansatz der Benotung in der Umsatzskala von 2 bis 8 Monatsumsätzen
5. Zwischenergebnis: ideeller Wert
6. Zuzüglich Substanzwert
_______________________________________________________________________
7. = Unternehmenswert

(Erwin Dreweck + , VISITAS)

Anforderungen an Käufer 

 

Das Sozialgesetzbuch (SGB) schreibt vor, wer und unter welchen Bedingungen einen Pflegeberuf ausüben darf. Um einen Pflegedienst betreiben zu dürfen, müssen zahlreiche persönliche und formale Voraussetzungen erfüllt sein.

Fachliche Qualifikation: Ausschließlich ausgebildete Pflegefachkräfte mit einer Zusatzqualifikation dürfen einen ambulanten Pflegedienst führen (§ 71 SGB XI).

Das beinhaltet den Abschluss einer dieser Fachausbildungen:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger,

  • Pflegefachkraft,

  • Kinderkrankenpfleger oder

  • Altenpfleger.

 

Außerdem ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre in einem dieser Berufe erforderlich.

Ergänzend kommt hinzu, dass Mitarbeiter in einer leitenden Position des ambulanten Pflegedienstes eine Weiterbildung zum Pflegedienstleiter (PDL) mit mindestens 460 Stunden Zeitumfang absolvieren müssen. Alternativ wird auch ein adäquates Studium, etwa im Pflegemanagement, anerkannt.

 

Achtung

Wer einen ambulanten Pflegedienst betreiben möchte, jedoch nicht die genannte Zusatzqualifikation besitzt, kann zur Pflegedienstleitung alternativ eine entsprechend qualifizierte Pflegefachkraft einstellen.

 

Pflegefachkräfte

Ambulante Pflegedienste müssen zwingend unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen.

In den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) zur ambulanten Pflege (§ 113 SGB XI) ist u.a. festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Pflegekraft verantwortlich zu arbeiten. Danach muss eine leitende Pflegekraft dieselben Anforderungen erfüllen, wie der Betreiber eines Pflegedienstes. (s.o.)

Für den Fall, dass die verantwortliche Pflegekraft ihre Aufgaben z.B. krankheitsbedingt nicht wahrnehmen kann, muss eine entsprechende Pflegefachkraft als Vertretung bestellt werden, die ebenfalls sämtliche Voraussetzungen erfüllt (s.o.). Das gilt sowohl für die ambulante Pflege als auch für die häusliche Krankenpflege.

Gesetzliche Anforderungen 

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages dokumentiert die Anforderungen an ambulante Pflegedienste umfassend in einer Dokumentation zum Sachstand (Az.: WD 9-3000-025/19):

Für eine Zulassung mit den Krankenkassen müssen ambulante Pflegedienste folgende Kriterien erfüllen:

  • Eignung

  • Verpflichtung zur Fortbildung

  • Wirtschaftlichkeit und Preisgünstigkeit der Leistungserbringung

  • Gewähr für eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung

  • Nachweise der personellen und organisatorischen Voraussetzungen.

1. Eignung: Die Eignung von Pflegekräften bzw. Pflegediensten wird im Wesentlichen nach § 71 Abs. 3 SGB X bestimmt. Danach ist für eine Pflegefachkraft ausdrücklich eine mehrjährige kranken- oder altenpflegerische Ausbildung notwendig. Die bei ambulanten Pflegediensten als nicht verantwortliche Fachkraft beschäftigten Pflegekräfte gelten bereits dann als fachlich hinreichend qualifiziert, wenn sie für die Erbringung der spezifischen Leistungen der häuslichen Krankenpflege als geeignet erscheinen.

Regelungen zum Umfang der häuslichen Krankenpflege enthält § 37 SGB V. Ob die geforderte fachliche und persönliche Eignung tatsächlich vorliegt, wird von der Pflegekasse in jedem Einzelfall vor dem Abschluss des Versorgungsvertrages (s.u.) geprüft.

2. Fortbildungspflicht: Verpflichtung zur Fortbildung durch den Pflegedienstinhaber als Leistungserbringer (§ 132a Abs.4 Satz 1 SGB V ).

3. Wirtschaftlichkeit und Preisgünstigkeit: Die Krankenkassen wachen darüber, dass die Leistungen wirtschaftlich und preisgünstig erbracht werden (§ 132a Abs.4 Satz 5 SGB V).

4. Leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung: Die Pflegeeinrichtungen ergreifen geeignete organisatorische Maßnahmen und nutzen personelle und sachliche Ressourcen, um so eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung zu gewährleisten (§ 37 SGB V).

Dazu stellen Pflegedienste bei ständiger Erreichbarkeit eine Pflegeversorgung „rund-um-die-Uhr“ auch an Wochenenden und Feiertagen sicher. Darüber hinaus muss der Pflegebetrieb selbstständig wirtschaften und über eigene Geschäftsräume verfügen.

5. Nachweise der personellen und organisatorischen Voraussetzungen: Die Pflegekassen machen den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 132a Abs.4 Satz 1 SGB V davon abhängig, dass der Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes die genannten Voraussetzungen durch entsprechende Unterlagen belegt.

 

Obligatorisch sind Nachweise über

  • aktuell beschäftigte Mitarbeiter,

  • Qualifikationen des Pflegepersonals,

  • Berufserfahrung der verantwortlichen Pflegefachkräfte,

  • Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Mindestanzahl von 460 Stunden oder eines Pflege-Studiums für verantwortliche Pflegekräfte

  • polizeiliche Führungszeugnisse über den Betriebsinhaber, den Geschäftsführer sowie die verantwortliche und die stellvertretende Pflegefachkraft,

  • Gesundheitszeugnisse für die verantwortlichen Pflegefachkräfte,

  • Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft,

  • Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,

  • Handelsregistereintragung (bei juristischen Personen),

  • Aufnahme der Tätigkeit durch Anzeige an das Gesundheitsamt.

6. Die Zulassung

Jeder Pflegedienst braucht eine Zulassung der Kranken- bzw. Pflegekassen, um die erbrachten Leistungen abrechnen zu können. Die Zulassungsvoraussetzungen für Pflegeeinrichtungen sind in § 72 SGB XI geregelt. Danach dürfen Versorgungsverträge nur mit solchen Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die

  • den fachlichen Anforderungen des § 71 SGB XI genügen,

  • die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten. Dazu zählt:

  • Der Pflegedienst beschäftigt ausreichend Personal, um eine kontinuierliche Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern.

  • Neben einer verantwortlichen Pflegedienstleitung wird die Position einer stellvertretenden Pflegedienstleitung besetzt.

  • Die Mitarbeiter erhalten entsprechend ihren Qualifikationen eine angemessene orts- und pflegedienstübliche Bezahlung.

  • Die Fortbildung der Mitarbeiter wird aktiv gefördert.

  • Der Pflegedienst ist an 7 Wochentagen sowie Feiertagen rund um die Uhr, erreichbar (24/7-Regel).

  • Es existiert ein für alle Mitarbeiter verbindlicher Hygieneplan, der in den Geschäftsräumen einsehbar ist und jährlich aktualisiert werden muss.

  • Es gelten die Regeln einem qualifizierten Qualitätsmanagement, um die gesetzlichen Qualitätsstandards einzuhalten

                                                                                                                                                                      (teilweise KI generated by chatgpt.com,4-25)

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