pflegedienstkauf.com
Die Pflegedienst-Berater.
Menschlich-fachliche Passung
zwischen Verkäufer und Käufer
Ablauf der Nachfolge
Seit 26 Jahren handeln wir als erfahrene KMU Berater nach
dem Grundsatz, beide Parteien ehrlich, menschlich,
transparent, fair und professionell zu beraten.
Wir sind keine Makler oder reinen Vermittler, sondern zertifizierte
Unternehmensberater mit unseren auch eigenen langjährigen
unternehmerischen Erfahrungen aus Pflege und IT.
Unabhängig vom jeweiligen Mandantenauftrag sind wir bestrebt, dass beide Seiten 100%-ig mit dem Verhandlungs-
ergebnis und der Übergabe zufrieden sind.
Das ist unser tägliches Ziel.
Referenzen vieler erfolgreicher Nachfolgen in allen
Bundesländern geben wir Ihnen gerne.
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Im ersten Schritt sprechen wir mit Ihnen ausführlich über Ihr Unternehmen und Ihre menschlich-fachlichen Anforderungen an ein*e Nachfolger*in und den Verkaufs-Prozess
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Wenn Sie uns mit der Nachfolgersuche beauftragen, erhalten Sie von uns eine exklusive Vermittlungsvereinbarung
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Gerne können Sie uns auch mandatieren für die professionelle Vermarktung mit Fokus auf Ihr Bundesland/Region
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Für die Vermittlung an private Käufer*innen oder Pflegefachinvestoren erstellen wir ein ausführliches Exposé und einen kurzen Verkaufs-Teaser sowie eine Ertragswert-Firmenbewertung nach BDU Standard
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Das anonymisierte Exposé und die ersten Informationen über Jahresumsätze und Überschüsse seit 2021 sowie Ihre Kaufpreisvorstellung werden höchst vertraulich an unsere Kaufmandanten gesandt und wir prüfen vorher deren Haltung, Kapitalnachweis und Pflegeexpertise
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Auf Wunsch fertigen wir ein spezielles Pflegedienst-Ertragswertverfahren (z.B. bei Spezialpflege) zur Firmenwertermittlung an oder ein ausführliches Gutachten
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Jeder Mandant unterzeichnet eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), damit die zentrale Kommunikation über uns läuft und somit Ihr Unternehmen und Team geschützt werden
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Ernsthafte und solvente Kandidaten senden uns ein Indiziertes Angebot mit einem von Ihnen gewünschten Mindestgebot. Dies ist die Grundlage für den späteren Kaufvertrag. Wir suchen bis 3 qualifizierte Kandidaten aus
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Sollte ein Kaufinteressent für Sie infrage kommen, vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin per Video Call oder besser persönlich vor Ort außerhalb des Betriebs
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Bei Passung geht es weiter im Prozess und das Unternehmen wird mittels einer Betriebsprüfung (Due Diligence) mit ca. 50 Prüfpunkten analysiert (oft in direkter Zusammenarbeit mit der Steuerberatung)
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Nach der Wirtschaftsprüfung (Kapitalgesellschaften) und Übereinkunft wird der Kaufvorvertrag oder direkt ein Kaufvertrag erstellt
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Nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar wird die Nachfolge rechtsgültig und wir begleiten auf Wunsch beim Übergangsmanagement und der Integration
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Interne sensible persönliche Information an die Kolleg*innen und Patient*innen sowie wichtigsten Versorger
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Informationen an Krankenkassen und Kostenträger sowie den Landkreis und Hauptkunden
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Strategische und taktische Prozessplanung für das erste halbe Jahr und fallweise auch länger
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Cash-Flow-Planung für das laufende Geschäftsjahr
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Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Wertsteigerung Ihres Betriebs vor einem Verkauf oder kümmern uns um die Rekrutierung von PDL und anderem Pflege-Personal (mit erfahrenen Partnern)
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Der Pflegedienst läuft danach wie gehabt und manchmal sogar besser als vorher. Dies hängt dann vom Engagement und Fleiß der Nachfolgerin oder des Nachfolgers ab!
Tipps für die erfolgreiche Nachfolge
Vermarktung
Diese Phase wird von der Suche nach Käufer*innen für den Pflegedienst dominiert. In einem ersten Schritt ist ein auf den idealen Käufertyp zugeschnittenes Suchprofil zu entwerfen und schriftlich zu fixieren.
Dazu bedarf es klarer Vorstellungen zu den Skills des idealen Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem strukturierten Konzept münden.
Aus einer „Longlist“, in der sämtliche potenziellen Käufer aufgelistet sind, resultiert die „Shortlist“, die nur noch Kandidaten enthält, die in die engere Wahl gezogen werden. Dies ist eine Aufgabe für erfahrene Pflege M&A Experten.
Verhandlungen
Zentraler Punkt der Verhandlungsphase ist die Analyse des wirtschaftlichen Potenzials des Pflegedienstes. Diese Due-Diligence-Prüfung wird durch den Käufer veranlasst, der den Betrieb anhand der in einem virtuellen Datenraum bereitgestellten Daten analysiert. nDie Die Ergebnisse entscheiden über den weiteren Verlauf der Transaktion.
Also auch darüber, ob die Verhandlungen fortgesetzt oder beendet werden. Damit wäre die Transaktion gescheitert. Um so wichtiger ist es, alle für den Verkauf wichtigen Unterlagen rechtzeitig vorab zu sichten, um sie gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen inhaltlich zu optimieren.
Im Rahmen der Verhandlungsphase findet auch die Unternehmensbewertung statt.
Der Wert eines Pflegedienstes dient als entscheidender Parameter für die Kaufpreisfindung zwischen Verkäufer und Käufer. Zur Wertermittlung haben sich in der M&A-Praxis folgende Verfahren etabliert:
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Discount-Cash-Flow (DCF)-Verfahren
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Substanzwert-Verfahren.
Der Wert eines Einzelunternehmens oder einer GbR wird oft nach dem Ertragswert-Verfahren ermittelt.
Vertragsphase
Die Veräußerung eines ambulanten Pflegedienstes erfolgt entweder als Share Deal oder als Asset Deal. Welche dieser beiden Gestaltungsformen letztlich zum Tragen kommt, hängt davon ab, in welcher Rechtsform der Pflegedienst firmiert. Handelt es sich z.B. um ein Einzelunternehmen - was ofct der Fall ist -, ist der Verkauf allein als Asset Deal realisierbar. Dabei werden materielle und immaterielle Vermögenswerte (Assets) des Pflegebetriebs wie etwa der Fuhrpark, die Kundendaten oder digitales Equipment separat an einen Käufer übertragen.
Anders verhält es sich beim Verkauf von Personen- oder Kapitalgesellschaften wie z.B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder an einer GmbH. Hier werden Anteile an der Gesellschaft veräußert. Diese Übertragungsform nennt man Share Deal.
Bei einem Asset Deal handelt es sich aufgrund der speziellen Übertragungsregeln um ein aufwändiges Verkaufsverfahren. Denn sämtliche Assets müssen vertraglich identifizierbar sein, indem sie einzeln aufgeführt und genau bezeichnet werden. Werden bestehende vertragliche Beziehungen mit Dritten im Gesamtpaket mit veräußert, so ist der Kaufvertrag in diesem Punkt nur dann wirksam, wenn der jeweilige Dritte der Übertragung zugestimmt hat.
Integrationsphase
Mit dem Erreichen des sogenannten „Closings“ ist zwar der eigentliche Verkaufsprozess beendet, dennoch können sich die Rechtsfolgen der getroffenen vertraglichen Regelungen – je nach Vereinbarungen – inhaltlich auf die Integrationsphase auswirken.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Übernahme und das Betreiben eines Pflegedienstes hängt von zahlreichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des neuen Inhabers und dessen Pflegepersonal ab. Im Regelfall wird ja auch das Team übernommen. Daher sollten die Parteien bereits rechtzeitig während der Verhandlungsphase klären, ob der Käufer die rechtlichen Anforderungen für den Kauf überhaupt erfüllt.
Pflegeversicherungsgesetz
Wer einen Pflegedienst übernehmen will, muss zwingend die Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) einhalten. Dieses Gesetz regelt unter anderem, welche Betriebe unter welchen Bedingungen Pflegeleistungen bereitstellen dürfen und wie diese Leistungen abgerechnet werden müssen.
Wir beraten Sie beim Pflegedienstkauf mit unserer langjährigen Erfahrung.
(teilweise KI-generated, 5-25)

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Nachfolge bei Pflegeträgern.