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Von Mensch zu Mensch

Seit 27 Jahren handeln wir als erfahrene KMU Berater nach

dem Grundsatz, beide Parteien ehrlich, menschlich,

transparent, fair und professionell zu beraten.

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Wir sind keine Makler oder reinen Vermittler, sondern zertifizierte

RKW Unternehmensberater mit unseren auch eigenen langjährigen

unternehmerischen Erfahrungen in Pflege und IT.

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Unabhängig vom jeweiligen Mandantenauftrag sind wir bestrebt, dass beide Seiten 100%-ig mit dem Verhandlungsergebnis und der Übergabe und Fortführung zufrieden sind.

 

Das ist unser tägliches Ziel.

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Referenzen vieler erfolgreicher Nachfolgen in allen

Bundesländern geben wir Ihnen gerne.

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M&A Prozess

 

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NDA + Informationsversand

 

 

Mit Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung (NDA) wurde die Grundlage für die weitere diskrete Kommunikation gelegt.

Anschließend haben Sie die wesentlichen Unterlagen erhalten, darunter:

 

Teaser/Exposé mit Überblick des Geschäftsmodells, Marktposition und StrategieZugang zum virtuellen Datenraum (VDR)Finanzübersicht der vergangenen drei Geschäftsjahre zur ersten wirtschaftlichen Einordnung

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Interessenbekundung

 

 

Sollten Sie auf Basis der erhaltenen Informationen weiteres Interesse an der Transaktion haben, bitten wir Sie – auch im Sinne der Nachvollziehbarkeit für den Verkäufer, wem weiterführende Informationen bereitgestellt werden –um die Übersendung qualifizierender Unterlagen.

 

Für Unternehmen: Eine aktuelle Unternehmenspräsentation. Sofern vorhanden, bitten wir außerdem um eine Übersicht über bisherige M&A-Aktivitäten. Für Privatinvestoren/MBI: Ein aussagekräftiger Lebenslauf sowie zu bisherigen Investitionen oder Beteiligungen (sofern vorhanden). Kapitalnachweis oder vorherige Finanzierungsbestätigung/Darlegung des Finanzierungsmodells.

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Indikative Kaufpreisbandbreite

 

 

Im nächsten Schritt bitten wir um die Abgabe einer indikativen Kaufpreisbandbreite, die eine Spannbreite von 20 % nicht überschreitet. Diese dient der Einordnung des Interesses und als Grundlage für die Auswahl der Gesprächspartner, da der Verkäufer nur mit maximal 3 Interessenten persönliche Gespräche führen wird. Die Indikation basiert auf den vorliegenden Informationen, ist unverbindlich und soll sicherstellen,

dass alle Beteiligten mit realistischen Erwartungshaltungen in das Erstgespräch gehen. Sollten hierfür weitere Unterlagen benötigt werden, stellen wir diese auf Anfrage gerne zur Verfügung.

 

 

1. Erstgespräch 

Sofern Ihre Kaufpreis-Indikation mit der vom Verkäufer grundlegend übereinstimmt, laden wir Sie zu einem ersten Gespräch ein. Dieses findet in der Regel digital statt und dient dazu, strategische und operative Fragen im direkten Austausch mit den Verkäufern zu klären. Ziel ist es, neben der inhaltlichen Vertiefung auch ein persönliches Kennenlernen zu ermöglichen.

 

 

 

 

2. Kommerzielles Angebot

Nach dem vertiefenden Austausch bitten wir um die Abgabe des kommerziellen Angebots. Dieses sollte neben der Kaufpreishöhe auch Zahlungsmodalitäten, Transaktionsstruktur sowie bei Kapitalgesellschaften eine Darstellung der geplanten Übernahme beinhalten. Ein entsprechendes Info Memo zur Ablauflogik der Übernahme lassen wir Ihnen bei Bedarf gerne zukommen.

 

 

3. Vor-Ort-Treffen

Anschließend wird ein Termin vor Ort vereinbart, um den persönlichen Kontakt herzustellen und zu prüfen, ob auch auf zwischen-menschlicher Ebene eine vertrauensvolle Basis für weiterführende Gespräche gegeben ist.

 

 

4. Exklusivität

Sofern Käufer und Verkäufer eine kommerzielle Einigung getroffen haben, wird mit Abschluss eine Exklusivitätsphase vereinbart. Nach der Due-Diligence wird der Kaufvertrag erstellt.

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Die Erstellung des Kaufvertrags wird gefolgt vom Vertragsabschluss (Signing).

Mit dem wirtschaftlichen Übergang (Closing) beginnt die operative Übergabe und gegebenenfalls die Integration in bestehende Strukturen​​

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Vermarktung

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Diese Phase wird  von der Suche nach Käufer*innen für den Pflegedienst dominiert. In einem ersten Schritt ist ein auf den idealen Käufertyp zugeschnittenes Suchprofil zu entwerfen und schriftlich zu fixieren.

Dazu bedarf es klarer Vorstellungen zu den Skills des idealen Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem strukturierten Konzept münden.

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Aus einer „Longlist“, in der sämtliche potenziellen Käufer aufgelistet sind, resultiert die „Shortlist“, die nur noch Kandidaten enthält, die in die engere Wahl gezogen werden. Dies ist eine Aufgabe für erfahrene Pflege M&A Experten.

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Verhandlungen

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Zentraler Punkt der Verhandlungsphase ist die Analyse des wirtschaftlichen Potenzials des Pflegedienstes. Diese Due-Diligence-Prüfung wird durch den Käufer veranlasst, der den Betrieb anhand der in einem virtuellen Datenraum bereitgestellten Daten analysiert. Die Ergebnisse entscheiden über den weiteren Verlauf der Transaktion.

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Also auch darüber, ob die Verhandlungen fortgesetzt oder beendet werden. Damit wäre die Transaktion gescheitert. Um so wichtiger ist es, alle für den Verkauf wichtigen Unterlagen rechtzeitig vorab zu sichten, um sie gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen inhaltlich zu optimieren.

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Im Rahmen der Verhandlungsphase findet auch die Unternehmens-bewertung statt.

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Der Wert eines Pflegedienstes dient als entscheidender Parameter für die Kaufpreisfindung zwischen Verkäufer und Käufer. Zur Wertermittlung haben sich in der M&A-Praxis folgende Verfahren etabliert:

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Der Wert eines Einzelunternehmens oder einer GbR wird oft nach dem Ertragswert-Verfahren ermittelt.

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Vertragsphase 

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Die Veräußerung eines ambulanten Pflegedienstes erfolgt entweder als Share Deal oder als Asset Deal. Welche dieser beiden Gestaltungsformen letztlich zum Tragen kommt, hängt davon ab, in welcher Rechtsform der Pflegedienst firmiert. Handelt es sich z.B. um ein Einzelunternehmen - was ofct der Fall ist -, ist der Verkauf allein als Asset Deal realisierbar. Dabei werden materielle und immaterielle Vermögenswerte (Assets) des Pflegebetriebs wie etwa der Fuhrpark, die Kundendaten oder digitales Equipment separat an einen Käufer übertragen.

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Anders verhält es sich beim Verkauf von Personen- oder Kapitalgesellschaften wie z.B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder an einer GmbH. Hier werden Anteile an der Gesellschaft veräußert. Diese Übertragungsform nennt man Share Deal.

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Bei einem Asset Deal handelt es sich aufgrund der speziellen Übertragungsregeln um ein aufwändiges Verkaufsverfahren. Denn sämtliche Assets müssen vertraglich identifizierbar sein, indem sie einzeln aufgeführt und genau bezeichnet werden. Werden bestehende vertragliche Beziehungen mit Dritten im Gesamtpaket mit veräußert, so ist der Kaufvertrag in diesem Punkt nur dann wirksam, wenn der jeweilige Dritte der Übertragung zugestimmt hat.

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Integrationsphase

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Mit dem Erreichen des sogenannten „Closings“ ist zwar der eigentliche Verkaufsprozess beendet, dennoch können sich die Rechtsfolgen der getroffenen vertraglichen Regelungen – je nach Vereinbarungen – inhaltlich auf die Integrationsphase auswirken.

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Rechtliche Voraussetzungen 

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Die Übernahme und das Betreiben eines Pflegedienstes hängt von zahlreichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des neuen Inhabers und dessen Pflegepersonal ab. Im Regelfall wird ja auch das Team übernommen. Daher sollten die Parteien bereits rechtzeitig während der Verhandlungsphase klären, ob der Käufer die rechtlichen Anforderungen für den Kauf überhaupt erfüllt. 

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Pflegeversicherungsgesetz

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Wer einen Pflegedienst übernehmen will, muss zwingend die Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) einhalten. Dieses Gesetz regelt unter anderem, welche Betriebe unter welchen Bedingungen Pflegeleistungen bereitstellen dürfen und wie diese Leistungen abgerechnet werden müssen.

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Wir beraten Sie beim Pflegedienstkauf mit unserer langjährigen Erfahrung.

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Herzlichst,

Ihr

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Stefan Wiesmann

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