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Neue Telematikinfrastruktur

stefanwiesmann4

Aktualisiert: 19. Juni 2024

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege kommt in seinem aktuell veröffentlichten Gutachten zu dem Ergebnis, dass der bestehende Personalmangel auch dadurch verstärkt wird, dass vorhandenen Fachkräfte nicht effizient eingesetzt werden und die Potenziale zur Nutzung digitaler Technologien bei weitem nicht ausgeschöpft werden.

 

Erhebliche Potenziale können zum Beispiel bei Nutzung KI-gestützter Pflegedokumentation  und Spracheingabe am Smartphone zur Rationalisierung des Dateneingabeprozesses und zur fehlerfreien Erstellung von rechtlich verpflichtenden Pflegedokumentationen gehoben werden. Hierdurch lässt sich der zeitliche Dokumentationsaufwand reduzieren und es entsteht mehr Zeit für Zuwendung für die Pflegebedürftigen. Nicht übersehen werden darf zusätzlich, dass die Digitalisierung auch zunehmend eine Rolle in der Arbeitgeberattraktivität spielt.

 

Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 % der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen im Rahmen der Förderung gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI übernommen. Allerdings ist die Förderung höchstens auf einen einmaligen Zuschuss von 12.000 Euro je Pflegeeinrichtung (“Teilkasko”) begrenzt.

 

Aber auch die bevorstehende Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) verbessert die Effizienz des Personaleinsatzes. Zur Finanzierung soll zukünftig eine TI-Pauschale zur Verfügung stehen, die sich aus einer Grundpauschale (€ 192,80) sowie zwei Zuschlagspauschalen  (je € 7,20) zusammensetzt, mit denen die elektronischen Heilberufsausweise refinanziert werden.

 

Auch wenn inzwischen Bewegung in die Refinanzierung derartiger Kosten zu kommen scheint, darf nicht übersehen, dass zusätzlich ein zeitliches Invest in die Implementierung, Neugestaltung von Prozessen und Schulung der Mitarbeiter über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monate einzuplanen ist, um alles zum Laufen zu bringen.


Jan Grabow / CURACON



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