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  • stefanwiesmann4

Kosten straffen

Folgendes würden wir bei der Neustrukturierung von Pflegediensten direkt angehen,

um auch hier die Kostenspreizung zu reduzieren:

Seit 2017 sind wir mit der Betriebsberatung und Neustrukturierung ambulanter und stationärer Einrichtungen befasst. Seit September und Kriegsbeginn zunehmend auch mit Sanierungen und Kostenexplosionen sowie späten Refinanzierungen. Wichtig ist immer, dass bei einem Pflegedienst bei einer Rentabilität unter 6% rechtzeitig gehandelt wird. Hier unsere neuesten Erfahrungen seit Herbst aus unseren Verhandlungen bzgl. RÜE: Laut Pflegekassen haben wir im regionalüblichen Entgelt keinen Spielraum, was die individualen Verhandlungen über das Pauschalangebot von 2,49 % hinaus angeht. Dies liegt daran, dass es sich hierbei um rein mathematische Werte handelt, da sich das regionalübliche Entgelt aus den Tarifmeldungen des letzten Jahres zusammensetzt. Sprich immer ein Jahr zurückgesetzt. Das bedeutet, dass alle Tarifsteigerungen, die in den nächsten Monaten kommen werden, erst für die Steigerung des regionalüblichen Entgeltes 2024 berücksichtigt werden können. Dies führt dazu, dass wir für die diesjährigen Löhne keine höheren Punktwertsteigerung erzielen können, da ansonsten die erhöhten Personalkosten jetzt schon refinanziert werden würden aber erst 2024 gezahlt werden müssten. Auch in Bezug auf die Ausübung eines Intensivpflegedienstes unter der gleichen IK gibt es Empfehlungen wie ein Pflegedienst strategisch und finanziell die Kosten refinanziert bekommt. Unser Vorgehen: Es reichen bei den meisten ambulanten Pflegediensten, die nach regionalüblichem Entgelt zahlen, eine Steigerung von 2,49% nicht aus, um die Kosten refinanzieren zu können.

Wir empfehlen in diesem Fall einen Tarifwechsel; zumeist nutzen die Dienste den AVR Caritas/TVöD. Gerne unterstützen wir gemeinsam mit unserem Geschäftspartner Amberger Consulting/Düsseldorf, die Mitarbeiter einzustufen und den neuen Punktwert von der Kasse zu erhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass auch die neuen Gehälter ab dem 01.01.2023 gezahlt werden. Entscheiden sich Ihre ambulanten Pflegedienste zügig den Tarif zu wechseln, können wir den neuen Punktwert noch rückwirkend zum 01.01.2023 mit den Kassen verhandeln und das gesamte Personalkostenmanagement auf den Prüfstand stellen. Wichtig: Sollten Sie unter einer IK einen ambulanten Tourendienst und einen Intensivpflegedienst betreiben, sprechen Sie auch hier vorher mit uns.

Hier können schwerwiegende finanzielle Einbußen bei einem generalisierten Tarifwechsel die Folge sein. Sprechen Sie rechtzeitig mit den Profis.

(Jörn Amberger, Amberger Consulting, Düsseldorf)


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