Kaufpreise für Pflegeunternehmen 2026
- Stefan Wiesmann

- 14. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Fallen die Kaufpreise für Pflegedienste und Pflegeheime?
Die Kaufpreise für Pflegedienste und Pflegeheime durch das PNOG können vorübergehend leicht unter Druck geraten , aber wir rechnen nicht mit einem automatischen oder flächendeckenden Preisrückgang. Wie immer bei M&A kommt es auf den individuellen Fall an.
Wichtig ist zunächst: Das PNOG ist nach aktuellem Stand noch ein Referentenentwurf, also noch kein endgültig beschlossenes Gesetz. In der vorliegenden Form wird es sicher nicht vom Bundestag beschlossen.
Warum die Kaufpreise sinken könnten:
Der entscheidende Punkt ist hier die geplante Aussetzung der Tariftreueregelungen von 2027 bis Ende 2030. Möglicherweise wird es dann doch 2028. Gleichzeitig sollen Vergütungssteigerungen stärker an die Grundlohnrate gekoppelt werden und damit die PK-Quoten einfrieren.
Dadurch könnte das Wachstum der Personalkosten und damit der Pflegevergütungen gebremst werden. Das eine wird das andere ein Stück weit ausgleichen.
Das hat für Käufer*innen zwei gegenläufige Effekte:
positiv: niedrigere bzw. langsamer steigende Kosten → bessere zukünftige Margen;
negativ: wenn die Vergütungen langsamer steigen, kann auch das Umsatz- und EBITDA-Wachstum geringer ausfallen.
Für die Pflegeunternehmens-Bewertung kommt es deshalb darauf an, ob ein Käufer hauptsächlich auf den aktuellen EBITDA-Multiplikator oder auf die zukünftige Ertragskraft schaut. Wir berechnen regelmäßig den Ertragswert des zu verkaufenden Unternehmens.
Interessant beim Pflegeheim-Verkauf:
Hier könnte es ab 2027 zumindest zu einem Risiko für die Multiple Reduktion kommen. Aber auch hier muss das finale Gesetz abgewartet werden.
Wenn das PNOG tatsächlich dazu führt, dass Pflegesätze langsamer steigen und gleichzeitig die Personalkosten weiter steigen, werden viele Betreiber stärker mit einer Margenkompression konfrontiert. Das kann die Zahlungsbereitschaft von Investoren reduzieren. Insgesamt ist aber die Nachfrage der Investoren wieder aufgelebt.
Andererseits soll ab 2028 eine jährliche Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen eingeführt werden. Das verhindert, dass die Leistungen der Pflegeversicherung langfristig vollständig hinter der Preisentwicklung zurückbleiben. Eine generelle Deckelung der Eigenanteile ist aktuell nicht vorgesehen. Für Pflegeunternehmer*innen eine gute Nachricht.

Foto: 3D Animation Production Company / QuinceCreative / pixabay



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