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Haftungsausschlüsse

Als zertifizierte Unternehmensberater haben wir diverse Pflichten, aber

können für die folgenden Sachverhalte im Rahmen unserer

Beratungstätigkeit grundsätzlich keine Haftung übernehmen.

Pflegedienst verkaufen

wiesmannconsult/pflegedienstkauf.com übernimmt im Rahmen seiner Beratungs-Tätigkeit keine Haftung für:

• Überschreitung von Voranschlägen und Krediten sowie Bewertungen von Pflegeeinrichtungen

• Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften

• Zustandsveränderungen des Bodens, des Wassers oder der Luft

• Haftpflichtansprüche wegen fehlerhafter oder unterlassener Bonitätsprüfung

• Haftpflichtansprüche wegen des Nichteintreffens von in Aussicht gestellten Renditen, Gewinnerwartungen, wirtschaftlichen Entwicklungen und steuerlichen Wirkungen • Ansprüche aus Prospekthaftung

• Subunternehmer wie Steuerberater, Finanzberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie Makler und Plattformbetreiber haften selbst.

Die mit dem Exposé dem Kaufinteressenten und seinen Beratern übergebenen Daten, Dokumente und sonstigen Informationen einschließlich Geschäftspläne, Abschlüsse, BWA, Prognosen, Berechnungen und Annahmen, stellen keine Garantie-Erklärung, Beschaffenheitsvereinbarung oder sonstige rechtliche Versprechen des Verkäufers, in welcher rechtlichen Form auch immer, dar. Der Kaufinteressent bestätigt dem Verkäufer gegenüber ausdrücklich, dass keine ihm zur Verfügung gestellten Daten, Dokumente und sonstigen Informationen eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. §§ 443, 444 BGB oder eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. S. BGB begründet haben.

 

Der Kaufinteressent erklärt schließlich dem Verkäufer/Berater gegenüber ausdrücklich, dass er keine Ansprüche geltend macht, die nicht auf einer Verletzung einer selbständigen Garantie-Erklärung beruhen; mit Ausnahme von Ansprüchen auf Grund arglistiger Täuschung oder sonstiger vorsätzlicher Vertragsverletzungen.

Die Dokumentation, Unternehmensbeurteilung und Vorstellung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und bei Wahrung der üblichen kaufmännischen Sorgfalt. Die Leistungen umfassen vorrangig die Analyse der Daten, Infor mationen und Erläuterungen, die uns vorgelegt wurden. Kein Leistungsinhalt oder Bericht stellt eine rechtliche Stellungnahme von wiesmannconsult dar. Die Leistungen beinhalten keine Maßnahmen zur Aufdeckung von betrügerischen oder anderen rechtswidrigen Handlungen oder zur Prüfung, ob die in einem Land geltenden Gesetze oder Vorschriften eingehalten wurden.

 

Wir haften nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aus der Vorenthaltung oder Verschleierung von für unsere Leistungen wesentlichen Tatsachen oder deren falscher Darstellung durch die Geschäftsführer, Mitarbeitenden oder Vertreter des Mandanten oder anderen Personen, die wir um Informationen ersuchen, herrühren. Auf die rechtlichen Vorschriften des Geldwäschegesetzes wird ausdrücklich hingewiesen. wiesmannconsult haftet nicht für mittelbare Schäden und/oder entgangenen Gewinn und/oder die Bonität von Käufer und Verkäufer. Dies gilt auch für Earn-Out- und ähnliche Tranchen-Modelle. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen. Kaufvertragsrücktritte nach der gesetzlichen Widerrufsfrist berühren nicht die Provisionszahlung an wiesmannconsult/pflegedienstkauf.com. 01. Mai 2024 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von wiesmannconsult empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn wiesmannconsult die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planung oder Maßnahmen begleitet. wiesmannconsult haftet - sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung. Die Haftung von wiesmannconsult entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Die im Exposé enthaltenen Verweise auf Auftragnehmer beziehen sich auf unsere Empfehlungen und Analysen und stellen keinen Hinweis darauf dar, dass wir Verantwortung für die betreffenden Informationen übernehmen. Die Informationen in Dokumenten basieren ausschließlich auf Unterlagen und Angaben, die uns von der/dem Mandant:in bereitgestellt wurden. Eine eigenständige Überprüfung dieser Daten durch wiesmannconsult hat nicht stattgefunden.

 

Weder die wiesmannconsult Unternehmensberatung/pflegedienstkauf.comnoch die/der Mandant:in noch das Unternehmen übernehmen die Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den von wiesmannconsult abgegebenen Informationen sowie schriftlicher oder mündlicher Erklärungen oder Ergänzungen hierzu. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die enthaltenen Planungsrechnungen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Unternehmens erstellt wurden. Es wird jedoch keine Garantie hinsichtlich der Realisierbarkeit dieser Planungen und Forecasts gegeben. Dokumente werden nicht auf dem aktuellen Stand gehalten und können zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits überholt sein.

 

Die PD KMU VALUE Wertermittlung dient ausschließlich als Orientierung und Verhandlungsgrundlage.

Diese Bewertung ersetzt keine Due Diligence oder Wirtschaftsprüfung, die für eine fundierte Entscheidung zwingend erforderlich ist. Die/der Mandant:in hat wiesmannconsult/pflegedienstkauf.com mit der M&A Beratung im Zusammenhang mit der möglichen Veräußerung des Unternehmens beauftragt. Eine direkte Ansprache des Unternehmens, seiner Mitarbeitenden oder der/des Mandant:in ist nur im Rahmen des durch die Berater:innen geleiteten Prozesses gestattet und bedarf deren ausdrücklicher Zustimmung. Wir bitten zusätzlich um Beachtung unserer AGB.

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE (IMMOBILIEN)

§1 VERTRAULICHKEIT

(1) Das vorliegende Exposé/Teaser und die darin enthaltenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten – auch Vollmachtgebern oder Dritten, die den Auftraggeber beauftragt haben – ohne vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. (2) Im Fall der unberechtigten Weitergabe dieses Exposés/Teasers oder der Informationen aus dem Exposé an Dritte ist der Auftraggeber für den Fall des Vertragsschlusses durch den Dritten verpflichtet, der wiesmannconsult (nachfolgend „Makler“ genannt) die vertraglich

vereinbarte Provision zu entrichten.

§2 HAFTUNG
(1) Die in dem Exposé/TEaser enthaltenen Informationen beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Informationen. Der Makler hat diese Informationen weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht überprüft, soweit die Informationen nicht offensichtlich unrichtig, nicht plausibel oder sonst bedenklich sind;
(1) es wird empfohlen, insofern gegebenenfalls Fachleute hinzuzuziehen bzw. Rechtsrat einzuholen

(2) Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers führt.

§3 PROVISIONSPFLICHT

(1) Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der Hauptvertrag wirksam zustande kommt. (2) Der Provisionsanspruch ist in Höhe der im Exposé genannten Sätze innerhalb von 10 Werktagen nach wirksamem Vertragsschluss und Rechnungslegung durch den Makler fällig. Im Fall des Verzuges sind im Verkehr mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, im Verkehr mit Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten, jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu entrichten. (3) Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. (4) Weicht der tatsächlich geschlossene Hauptvertrag inhaltlich von dem Gegenstand des Exposés/Teasers ab, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche Provision bestehen. (5) Der Provisionsanspruch ist auch dann entstanden und fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Auftraggeber in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten

wirtschaftlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht.

 

§4 PROVISIONSPFLICHT FÜR NACHFOLGENDE VERTRÄGE

Schließt der Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages einen nachfolgenden Vertrag ab, so ist er zur Zahlung einer Differenzprovision verpflichtet, wenn der Inhalt des nachfolgenden Vertrages ebenfalls Teil des ursprünglichen Auftrages war und vom Makler ebenfalls angeboten wurde. Ein nachfolgender Vertrag liegt vor, wenn unter Erweiterung oder Änderung des ursprünglichen Vertragsinhaltes ein geänderter oder neuer Hauptvertrag zustande kommt („nachfolgender Vertrag“). Die Differenzprovision errechnet sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages und der vereinbarten Provision für den Nachweis

der Gelegenheit zum Abschluss des nachfolgenden Vertrages

§5 VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSVERHANDLUNG

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler bei Verhandlungen mit dem von wiesmannconsult nachgewiesenen Vertragspartner als ursächlich wirkenden Makler zu nennen. (2) Der Auftraggeber hat unverzüglich zur Kenntnis zu geben, wann und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt. (3) Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss. (4) Der Makler hat ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und der getroffenen Nebenvereinbarungen.


§6 UNVERBINDLICHKEIT DER ANGEBOTE

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten; es sei denn, dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. §7 DOPPELTÄTIGKEIT Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Hierbei kann der Makler für beide Parteien als Nachweismakler oder für die eine Partei als Vermittlungsund für die andere Partei als Nachweismakler tätig werden.

 

§8 KEINE WEITEREN VEREINBARUNGEN

Der Auftraggeber bestätigt, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé, den Maklervertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus nicht getroffen wurden.

 

§9 GERICHTSSTAND

Im Verkehr mit Kaufleuten ist Kempen als Gerichtsstand vereinbart.

Im Verkehr mit Verbrauchern ist kein Gerichtsstand vereinbart.

 

§10 UNWIRKSAME KLAUSELN

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Soweit Be-stimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
 

Stand: Mai 2026

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Transparenzverordnung

(Finanzierungsanfragen)

 

Informationen gemäß der Verordnung über

nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

im Finanzdienstleistungssektor

 

Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den von Finanzberatern vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei der Beratung nicht berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die genauen Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt und sind derzeit zum Teil ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereitgestellt und geprüft werden.

 

Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit- gestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.

 

Auf Anfrage des Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlage- und Investmentprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.

Sowohl die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten, die unser Haus von unseren Produktpartnern erhält, als auch die Vergütung, die unser Haus an unsere selbstständigen Handelsvertreter zahlt, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird.

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